Warmes Mittelmeerklima. Heiße und trockene Sommer im Landesinneren, feuchtwarm an der Küste. Milde Winter mit Niederschlägen. Die beste Reisezeit umfasst die Monate von April bis Oktober. Man sollte bedenken, dass die Hochsommermonate Juli und August sehr heiß sind.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Die Republik Zypern erkennt den Norden der Insel nicht als eigenständigen Staat an. Nach zyprischem Recht sollte die Einreise daher über die international anerkannten Einreisepunkte der Republik Zypern erfolgen, insbesondere über die internationalen Flughäfen Larnaka und Paphos sowie die Seehäfen von Larnaka, Limassol, Latsi und Paphos.
Zwischen der Republik Zypern und dem Norden der Insel kann die sogenannte Grüne Linie an den offiziell zugelassenen Übergängen überquert werden. Dabei finden in beiden Richtungen Ausweiskontrollen statt. Reisende sollten einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen; ein Reisepass wird empfohlen.
Für EU-Bürger ist das Überschreiten der Grünen Linie an den zugelassenen Übergängen in der Regel problemlos möglich. Für Staatsangehörige anderer Länder können abweichende Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gelten. Diese sollten vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden oder der zyprischen Auslandsvertretung überprüft werden.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Für die Einreise in die Republik Zypern ist je nach Staatsangehörigkeit ein Visum erforderlich. Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens können für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für die Republik Zypern, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung eines EU- oder Schengen-Staates oder über ein gültiges Schengen-Visum (Doppel- oder Mehrfachvisum) verfügen.
Visumgebühren u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Kurzzeitvisum (Kategorie C): 20 €
Transitvisum: 15 €
Langzeitvisum (Kategorie D): 60 €
Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.
U.a. Einfach-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum.
Die zulässige Aufenthaltsdauer richtet sich nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Visumtyp. Für visumpflichtige Reisende gelten bei Kurzaufenthalten in der Regel die Bestimmungen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Transit: Ob ein Transitvisum erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit, den Reisedokumenten und der Reiseroute ab. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen zyprischen Auslandsvertretung oder Botschaft informieren.
Hinweis: Für Staatsangehörige der Türkei gelten besondere Visa- und Transitbestimmungen. Auch gültige Visa oder Aufenthaltstitel anderer Staaten führen nicht automatisch zu einer visumfreien Einreise oder Transitberechtigung für die Republik Zypern. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen zyprischen Auslandsvertretung über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Visumanträge können bei den zuständigen zyprischen Botschaften und Konsulaten gestellt werden. In Ländern ohne zyprische Auslandsvertretung können je nach Aufenthaltsort auch andere zuständige Behörden der Republik Zypern kontaktiert werden.
Die erforderlichen Unterlagen für einen Visumantrag hängen von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus des Antragstellers sowie der Art des Visums ab. In der Regel können folgende Dokumente erforderlich sein:
Bei Reisen mit Minderjährigen oder bei privater Unterkunft können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Die zuständige zyprische Botschaft oder das Konsulat informiert über die im Einzelfall benötigten Unterlagen.
Die Republik Zypern ist derzeit noch nicht Teil des Schengen-Raums. Inhaber eines gültigen Schengen-Visums der Kategorie C mit zweifacher oder mehrfacher Einreise benötigen für touristische Aufenthalte oder den Transit nach Zypern kein zusätzliches zyprisches Visum. Der Aufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige der Türkei. Sie benötigen weiterhin ein separates Visum für die Republik Zypern.
Bei Fragen zu Visa- und Einreisebestimmungen wenden sich Reisende an die zuständige zyprische Botschaft oder das Konsulat. Die Bearbeitung von Visumanträgen erfolgt durch die zuständigen konsularischen Stellen der Republik Zypern.
Die Bearbeitungsdauer für Visumanträge hängt von der Art des Visums, der zuständigen konsularischen Vertretung und dem Einzelfall ab. Reisende sollten den Antrag rechtzeitig vor der geplanten Reise stellen und sich bei der zuständigen zyprischen Botschaft oder dem Konsulat über die aktuelle Bearbeitungszeit informieren.
Visumpflichtige Reisende müssen bei der Einreise über Rück-/Weiterreisetickets, für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Kurzaufenthaltsvisa können in der Regel nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für längere Aufenthalte müssen Reisende eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung oder einen Langzeitaufenthaltsstatus bei den zuständigen zyprischen Behörden beantragen.
EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in der Republik Zypern aufhalten möchten, müssen sich entsprechend den geltenden EU-Freizügigkeitsbestimmungen registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Behörde der Republik Zypern und kann zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung (Registration Certificate, MEU1) führen.
Nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren kann ein Antrag auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gestellt werden. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Behörden der Republik Zypern.
Für längere Aufenthalte im Norden der Insel gelten die dortigen Regelungen der jeweiligen Verwaltung. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Deutsche: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Österreicher: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Gültige Identitätskarte oder Reisepass.
Türkische Staatsbürger: Gültiger Reisepass sowie gegebenenfalls ein erforderliches Visum.
Kinder: Für Minderjährige gelten grundsätzlich die gleichen Einreise- und Visabestimmungen wie für ihre Eltern oder Begleitpersonen. Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument.
Hinweis für alleinreisende Minderjährige: Es wird empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern oder Sorgeberechtigten sowie gegebenenfalls weitere Nachweise mitzuführen. Die Vorgaben für alleinreisende Kinder können je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein.
Hinweis: Reisende, die über den Norden der Insel einreisen oder entsprechende Einreisevermerke in ihren Reisedokumenten haben, sollten sich vor der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen der Republik Zypern informieren.
Für die Einreise mit Haustieren nach Zypern gelten die EU-Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit Mikrochip sowie eine gültige Tollwutimpfung.
Für Tiere aus Nicht-EU-Ländern gelten je nach Herkunftsland zusätzliche Anforderungen, beispielsweise Gesundheitsbescheinigungen, besondere Einfuhrbestimmungen und gegebenenfalls ein Nachweis über eine Tollwut-Antikörperbestimmung.
Die Einfuhr ist in der Regel auf maximal fünf Heimtiere pro Person beschränkt. Die Tiere müssen die vorgeschriebenen Einreisebedingungen erfüllen und können nur über zugelassene Transportwege und Einreisestellen eingeführt werden.
Bestimmte Hunderassen dürfen nicht in die Republik Zypern eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem American Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro.
Vor der Reise sollten sich Tierhalter über die aktuellen Bestimmungen beim Veterinärdienst der Republik Zypern informieren.
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Für die Einreise in die Republik Zypern ist je nach Staatsangehörigkeit ein Visum erforderlich. Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens können für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für die Republik Zypern, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung eines EU- oder Schengen-Staates oder über ein gültiges Schengen-Visum (Doppel- oder Mehrfachvisum) verfügen.
Stand - Mon, 13 Jul 2026 19:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 13 Jul 2026 19:39:28 +0200)
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Die Republik Zypern ist EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an. Weiterführende Informationen, auch zu Aufenthalten im Nordteil der Insel, bietet die zyprische Botschaft in Berlin.
UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Nicht unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot sollten unbedingt respektiert werden, Beschilderungen sind nicht immer gut sichtbar. Aufgrund der faktischen Teilung kann die deutsche Botschaft in Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
Die Kriminalitätsrate in Zypern ist niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub wie auch Trickdiebstahl kommen insbesondere in touristisch frequentierten Gegenden vereinzelt vor.
Das Klima ist mediterran.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.
Zypern liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Zypern regelmäßig zu zahlreichen Busch- und Waldbränden, die sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten können. Bereits gelöschte Feuer können neu entfacht werden. Es kann jederzeit kurzfristig zu Straßensperren und weiteren Beeinträchtigungen der Infrastruktur kommen, auch in Tourismusgebieten.
Für den Überlandverkehr gibt es Autobusse und Service-Taxis.
Es herrscht Linksverkehr. Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt beachtet werden. Es gibt zahlreiche Radarkontrollen.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: Diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt.
Homosexuelle Handlungen sind auf der gesamten Insel nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering.
Der Erwerb von und Handel mit Immobilien auf Zypern ist aufgrund möglicherweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse insbesondere im nördlichen Teil der Insel mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Mit einer strafrechtlichen Verfolgung bis hin zu Inhaftierung durch die Behörden der Republik Zypern muss aktuell gerechnet werden.
Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen, inklusive sogenanntes Lachgas, ist strafbar.
Die Beihilfe zur Ausreise unter Nutzung fremder Ausweisdokumente wird mit Gefängnisstrafe geahndet.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Nacktbaden sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
a) für die Republik Zypern
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise und der Ausreise noch gültig sein.
Ein Dokument, das bei der Polizei als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann aus technischen Gründen nicht zur Einreise nach Zypern verwendet werden, auch wenn es der Polizei als gefunden gemeldet wurde. In diesem Fall sollte ein neues Dokument beantragt werden.
Zypern ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber nicht des Schengener Abkommens. Dies bedeutet, dass Personenkontrollen bei Grenzübertritt aus dem Schengenraum nach Zypern (und andersherum) stattfinden, und dass die o.g. gültigen Einreisedokumente auch zwingend mitgeführt werden müssen.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern")
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise und der Ausreise noch gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige benötigen auch für die Einreise in den Nordteil (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern") kein Visum.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als strafbare illegale Einreise (siehe aber folgenden Abschnitt).
Die EU hat durch Ratsverordnung Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Danach können EU-Bürger- unabhängig vom Einreiseort – die Demarkationslinie in beide Richtungen überqueren. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt in der Regel keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt.
Diese Erleichterung gilt nicht für Ausländer mit deutschem Aufenthaltstitel.
Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht jedoch nach Ende der bei Einreise im Pass angegebenen Aufenthaltsdauer (häufig auf 30 Tage beschränkt).
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. CHF, USD, GBP) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 EUR (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. +357 22 865807).
Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.
Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260 EUR vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden.
Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug mit sog. „Visitor-Plates" auf Zypern zulassen wollen, müssen dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der Fahrzeuge deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel. +357-22 601657)
Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Zypern zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Bei insgesamt mediterranem Klima ist in der heißen Jahreszeit aufgrund der hohen Temperaturen (im Extremfall bis über 45 Grad Celsius) und der relativ hohen Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht (insbesondere in den Bergen) eine verstärkte Kreislaufbelastung gegeben.
Auf Zypern besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Es kann allerdings zu sehr langen Wartezeiten kommen. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Privatkliniken bieten für Selbstzahler sehr gute medizinische Standards mit direktem Zugang.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Zypern.
9.251 qkm (davon 3.355 qkm türkisch besetzter Teil).
1.207.359 (UNO Schätzung 2020).
129,06 pro qkm.
Nikosia.
Zypern liegt im östlichen Mittelmeer, der nördliche Teil der Insel (Nordzypern) befindet sich unter türkischer Kontrolle. Die Insel hat zerklüftete Küsten, Sandstrände, felsige Hügel und bewaldete Berge. Die Troodos-Berge in der Landesmitte steigen auf über 1950 m an und bieten im Winter ausgezeichnete Skipisten. Zwischen dieser Bergkette und den in östlicher Richtung verlaufenden Hügeln der Nordküste sowie dem Landzipfel im Osten erstreckt sich die fruchtbare Messaoria-Ebene. Die Morphou-Ebene an der Küste der gleichnamigen Bucht liegt im Westen der Insel.
Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1960. Verfassung von 1960. Parlament (Vouli ton Antiprosopon) mit 80 Sitzen; die 24 für die türkischen Zyprioten vorgesehenen Sitze bleiben weiterhin unbesetzt. Unabhängigkeit seit 1960 (ehemalige britische Kolonie). International wird nur die Regierung im griechisch-zypriotischen Gebiet anerkannt; nur die Türkei erkennt die einseitig proklamierte »Türkische Republik Nordzypern« im Nordteil der Insel an. Zypern ist EU-Mitglied.
Nikos Christodoulidis, seit Februar 2023.
240 V, 50 Hz. Adapter erforderlich.
Zypern ist zwar ein kleines Land, es hat aber einen sehr lebhaften, mediterranen Charakter und zieht Besucher mit seinen bedeutungsschweren Legenden über die Liebe, seiner epischen Vergangenheit von mehr als 10.000 Jahren und seiner vielfältigen, äußerst leckeren Küche magisch an.
Nach einer Mahlzeit aus salzigem Halloumi-Käse, würzigen Dolma (gefüllte Weinblätter) und Kleftiko (langsam gebackenem Lamm) findet man in den größeren Städten Zyperns – aber ganz besonders in Ayia Napa – immer eine aufregende Party am Abend sowie eine Reihe von sauberen Stränden, an denen man sich am Tag danach von den Strapazen der Nacht erholen kann.
Wer den Urlaub etwas langsamer angehen möchte, wird sich in den guten Kaffeehäusern von Nicosia wohl fühlen oder ein paar der faszinierenden UNESCO-Weltkulturerbestätten erkunden wollen. Wie auch immer man seine Freizeit verbringen möchte, Zypern macht Appetit auf mehr.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus werden u.a. von folgenden Fluggesellschaften Direktflüge nach Larnaca angeboten:
Cyprus Airways (CY) ab München, Zürich (saisonal) und Genf (saisonal); Discover Airlines (4Y) ab München.
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
Austrian Airlines (OS) ab Wien;
Swiss International Airlines (LX) ab Zürich und Genf sowie Edelweiss Air (WK) ab Zürich und
Eurowings (EW) ab Stuttgart.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen sowie ab Zürich nach Larnaca. EasyJet (U2) verbindet Basel mit Larnaca.
Frankfurt/M. - Larnaca: 3 Std. 40 Min.; Wien - Larnaca: 3 Std. 5 Min.; Zürich - Larnaca: 3 Std. 35 Min.
Paphos (PFO) - Hermes Airport liegt 15 km östlich der Stadt (Fahrtzeit: 25 Min.). Duty-free-Shop, Mietwagenschalter, Bank/Wechselstube, Bars, Cafés, Restaurants. Taxis.
Ercan (ECN) - liegt 12 km östlich von Nikosia (Fahrtzeit: 20 Min.) in Nordzypern (türkischer Teil) und wird hauptsächlich von türkischen Fluglinien angeflogen. Es gibt eine Bank, Bankautomaten und Taxis am Flughafen.
Da Zypern eine Insel ist, gibt es keine internationalen Straßenverbindungen zu anderen Ländern. Fahrzeuge können jedoch per Fähre, beispielsweise von Griechenland, nach Zypern transportiert werden. Besucher, die mit einem eigenen Fahrzeug anreisen, sollten sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Fahrzeugdokumente sowie einen gültigen Versicherungsschutz für Zypern verfügen.
Zypern verfügt über kein Eisenbahnnetz und besitzt daher auch keine internationalen Bahnverbindungen.
Limassol verfügt über den wichtigsten Handels- und Kreuzfahrthafen Zyperns. Larnaka ist der zweitgrößte Seehafen des Landes und wird ebenfalls von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Weitere Häfen befinden sich in Paphos sowie in Kyrenia (Girne) im Norden der Insel.
Zypern wird regelmäßig von internationalen Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Zu den Reedereien, die je nach Saison Kreuzfahrten mit Stopps auf der Insel anbieten, gehören unter anderem Hapag-Lloyd Cruises, Cunard, TUI Cruises, MSC Cruises, Norwegian Cruise Line und Costa Kreuzfahrten.
Zwischen Griechenland und Zypern besteht eine saisonale Fährverbindung zwischen Piräus und Limassol. Die Verbindung wird in der Regel in den Sommermonaten angeboten.
Darüber hinaus können Fahrzeuge auch mit Frachtschiffen nach Zypern transportiert werden. Einige Reedereien, darunter Grimaldi Freighter Cruises, bieten entsprechende Verbindungen an.
Regelmäßige Fährverbindungen bestehen außerdem zwischen der Türkei und dem Norden Zyperns, unter anderem von Mersin und Taşucu nach Kyrenia (Girne). Diese Verbindungen führen in den Nordteil der Insel.
Auf Zypern werden keine Inlandsflüge angeboten.
Das Straßennetz in der Republik Zypern ist sehr gut ausgebaut und gehört zu den dichtesten Autobahnnetzen der EU. Moderne, vierspurige Autobahnen verbinden die wichtigsten Städte wie Nikosia, Limassol, Larnaka, Paphos und Agia Napa. Auch die meisten Hauptstraßen sind gut ausgeschildert und befinden sich in einem sehr guten Zustand.
Nebenstraßen in ländlichen Regionen sind überwiegend asphaltiert, können jedoch – insbesondere im Troodos-Gebirge – schmal, steil und kurvenreich sein. In den Wintermonaten können Nebel, starke Regenfälle oder gelegentlich auch Schnee die Straßenverhältnisse in höheren Lagen beeinträchtigen.
Maut: Auf Zypern gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: Tankstellen sind in den Städten und Küstenregionen flächendeckend vorhanden. Viele bieten einen 24-Stunden-Service über Selbstbedienungs-Zapfsäulen und akzeptieren Kredit- sowie Debitkarten. In ländlichen Regionen können die Öffnungszeiten eingeschränkt sein, insbesondere an Sonn- und Feiertagen.
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Autobahnen und Bundesstraßen sind in einem guten Zustand. Auf kleineren Straßen ist gelegentlich mit Schlaglöchern zu rechnen; oft sind diese auch nicht asphaltiert.
Das Straßennetz der Republik Zypern ist gut ausgebaut und gliedert sich in mehrere Straßenkategorien. Die modernen Autobahnen verbinden die wichtigsten Städte und Urlaubsregionen wie Nikosia, Limassol, Larnaka, Paphos und Agia Napa. Hauptstraßen erschließen kleinere Städte und Ortschaften, während Nebenstraßen Zugang zu ländlichen Regionen und den Bergdörfern des Troodos-Gebirges bieten. Dort können die Straßen schmal, kurvenreich und steil sein.
Die Straßen sind wie folgt klassifiziert:
Die Beschilderung erfolgt in der Regel zweisprachig auf Griechisch und Englisch. Entfernungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in Kilometern angegeben.
Mietwagen sind am Flughafen und in den Geschäftszentren erhältlich. Im Sommer sollten sie rechtzeitig vorbestellt werden.
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Vor Ort wird oft bei Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet.
Taxis sind in den Städten in der Regel mit Taxametern ausgestattet. Reisende sollten darauf bestehen, dass diese auch eingeschaltet werden. Bei Taxis ohne Taxameter empfiehlt es sich, vorab den Preis auszuhandeln.
Sammeltaxis verkehren fahrplanmäßig zwischen den größeren Städten, fahren jedoch nicht zu Flughäfen. Sie sind komfortabel und wesentlich preiswerter als normale Taxis. Sammeltaxis verkehren Montag bis Samstag im 30-Minuten-Takt, an Sonntagen stündlich, holen Fahrgäste ab und halten auf Wunsch. Reservierungen sind unter der Nummer 77 77 75 75 möglich, am besten über die Hotelrezeption.
In Nordzypern heißen Sammeltaxis Dolmuş. Sie können an Hauptstraßen mit Handzeichen angehalten werden.
Verleihfirmen in Städten bieten sowohl Fahrräder als auch Roller zur Miete an. Fahrräder können oft auch in Hotels angemietet werden.
Das Busnetz in der Republik Zypern ist gut ausgebaut und stellt das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel der Insel dar. Es umfasst:
Verkehrsbestimmungen:
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Der ADAC bietet seinen Mitgliedern im Ausland Unterstützung bei Fahrzeugpannen, Unfällen sowie in vielen weiteren Notfällen. Aktuelle Notrufnummern und Informationen zu den Leistungen finden Sie auf der Website des ADAC.
Partnerclub des ADAC in Zypern ist die Cyprus Automobile Association (CAA) mit Sitz in Nikosia. Sie bietet landesweit Pannenhilfe und Abschleppdienste an. Bei Mietwagen ist eine Pannenhilfe in der Regel bereits im Mietvertrag enthalten. Es empfiehlt sich jedoch, den genauen Leistungsumfang vor Fahrtantritt zu prüfen.
Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder erheblichen Sachschäden sollte umgehend die Polizei verständigt werden. Die europaweite Notrufnummer 112 sowie die nationale Notrufnummer 199 sind rund um die Uhr erreichbar.
Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben (wie z.B. die Schweiz, die USA, Kanada und Australien), sind in Zypern befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Führerscheine aus anderen Ländern werden meist nicht anerkannt. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
In Nikosia, Limassol, Larnaca, Paphos, Paralimni, Agia Napa und Polis gibt es ein gutes privates Busnetz. Tagsüber fahren die Busse regelmäßig. In einigen touristischen Gebieten wird der Busservice bis Mitternacht angeboten. Weitere Informationen sind beim Fremdenverkehrsamt von Zypern Visit Cyprus in Frankfurt/M. erhältlich.
Taxis sind in den Städten ein sehr beliebtes Fortbewegungsmittel (ausführliche Informationen unter der Rubrik Taxi).
Zypern verfügt über kein Eisenbahnnetz. Das frühere Schienennetz, das während der britischen Kolonialzeit in Betrieb war, wurde bereits in den 1950er-Jahren stillgelegt. Heute erfolgt der Personen- und Güterverkehr auf der Insel ausschließlich über das Straßenverkehrsnetz.
uDer Personenverkehr auf dem Wasser spielt in der Republik Zypern vor allem für den Tourismus eine Rolle. Ein regelmäßiger innerzyprischer Fährverkehr besteht nicht; die meisten Orte werden über das gut ausgebaute Straßennetz erreicht.
In den Küstenorten Paphos, Larnaka, Agia Napa und Protaras werden insbesondere in den Sommermonaten zahlreiche Bootsausflüge und Küstenkreuzfahrten angeboten. Zum Angebot gehören unter anderem Rundfahrten, Sonnenuntergangsfahrten, Tauchausflüge sowie Touren zu Meereshöhlen und Naturschutzgebieten. Auch Angelausflüge und Fahrten mit Glasbodenbooten sind beliebt.
Moderne Marinas befinden sich unter anderem in Limassol, Larnaka, Agia Napa und Paphos. Sie bieten Liegeplätze für Sportboote und Yachten sowie Serviceeinrichtungen wie Tankstellen, Strom- und Wasserversorgung, Sanitäranlagen und Wartungsdienste. In den meisten Urlaubsorten können außerdem Boote und Yachten gemietet werden.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an eine staatlich medizinische Einrichtung.
Die medizinischen Einrichtungen sind gut.
Die Notdienst-Rufnummer ist 199 (in allen Städten).
Typhus: Eine Impfung ist für Reisende nach Zypern in der Regel nicht erforderlich.
Gelbfieber: Keine Impfung erforderlich, außer bei Einreise aus bestimmten Gelbfieber-Risikogebieten.
Diphtherie: Der Impfschutz sollte überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
[1] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis-A-Schutzimpfung wird für Reisende generell empfohlen. Eine Impfung gegen Hepatitis B sollte insbesondere bei längeren Aufenthalten, engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erwogen werden.
Malaria: Es besteht kein relevantes Malariarisiko für Reisende nach Zypern. Ein konsequenter Mückenschutz wird dennoch empfohlen, insbesondere in den wärmeren Monaten.
Tollwut: Eine Standardimpfung für Reisende ist nicht erforderlich. Eine Impfung kann bei längeren Aufenthalten, engem Kontakt zu Tieren oder besonderen Aktivitäten sinnvoll sein.
Tetanus: Der Impfschutz sollte überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Tage des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Fleisch sollte vor dem Verzehr gut durchgegart werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Besonders im Sommer können sowohl die Temperaturen (bis 45 Grad Celsius) und die Sonneneinstrahlung sehr hoch sein. Es sollte auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Trinkwassermenge geachtet werden.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken, besonders im Spätsommer und Herbst, übertragen. Wirksamer Mückenschutz wird empfohlen.
Ausländer, die von außerhalb der EU kommen und in Zypern arbeiten oder studieren wollen, müssen sich einem HIV-Test unterziehen. Mitgebrachte Atteste werden nicht anerkannt. Bei positivem Ergebnis kann die Ausweisung erfolgen. In Nord-Zypern müssen alle Antragsteller auf ein Langzeitvisum einen HIV-Test im Land machen lassen, der bei Risiko-Personen halbjährlich wiederholt werden kann.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
American Express, Mastercard, Diners Club, ec-/Maestro, Visa Electron und Visa werden normalerweise von Hotels, größeren Geschäften, Restaurants etc. akzeptiert.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Die Bargeldabhebung an Geldautomaten ist in Zypern uneingeschränkt möglich.
I. Allgemeinen: Mo-Fr 08.00-12.30 Uhr und in touristischen Gegenden zusätzlich 15.00/16.00-16.30/18.00 Uhr, während der Sommermonate auch längere Öffnungszeiten möglich. Die Banken in den internationalen Flughäfen Larnaka und Pafos bieten tagsüber durchgehend und nachts für viele Flüge Services an. Bank-Services gibt es auch im Hafen von Lemesos (Limassol).
Amtssprachen sind Griechisch (im Süden) und Türkisch (im Norden). Der griechisch-zypriotische Dialekt unterscheidet sich deutlich vom Griechischen des Festlands. Englisch ist als Bildungs- und Verkehrssprache wichtig. In Urlaubsgebieten versteht man oft auch Deutsch oder Französisch.
Hier einige Sprachbeispiele auf Griechisch:
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern können folgende Waren für den persönlichen Bedarf zollfrei nach Zypern eingeführt werden:
Bei Überschreiten der Grünen Linie zwischen dem Südteil und dem Nordteil Zyperns gelten folgende Freimengen pro Person (ab 17 Jahren):
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Drogen, psychotrope Substanzen, pornographische Medien und Objekte, Klappmesser und Dolche, Falschgeld sowie gefälschte und raubkopierte Waren, nukleare, chemische, giftige und biologische Waffen sowie ähnliche Substanzen, Waren, die für die illegale Jagd auf Wildtiere genutzt werden, Falschgeld, Waren mit Embargo des United Nations Security Councils und der EU aus Ländern wie dem Irak, Liberia, Sierra Leone, Somalia und dem Sudan sowie Produkte aus Cannabis. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Die Ausfuhr bestimmter Waren aus Zypern ist verboten oder nur mit Genehmigung erlaubt. Dazu gehören unter anderem gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Produkte, nationale Kultur- und historische Güter ohne entsprechende Ausfuhrgenehmigung, Betäubungsmittel sowie Waffen und militärische Ausrüstung ohne Genehmigung.
Die genannten Beispiele sind nicht vollständig. Reisende sollten sich vor der Ausfuhr besonderer Waren bei der zyprischen Zollbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom zypriotischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist die 00357.
Auf Zypern gibt es noch Telefonzellen, die mit Münzen oder einer Telecard genutzt werden können.
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Cyta, epic und primetel. Das Mobilfunknetz bietet eine sehr gute Abdeckung in den Städten und entlang der Hauptverbindungsstraßen. Roaming-Abkommen bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer zypriotischen SIM-Karte lohnen.
Kostenloses WLAN bieten u.a. zahlreiche öffentliche Wi-Fi-Hotspots in ganz Zypern sowie der Larnaca Flughafen und die meisten Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Supermärkten, auf Golfplätzen, Sehenswürdigkeiten und Museen und an Stränden.
Post innerhalb Europas ist drei Tage unterwegs. Briefmarken kann man in Postfilialen, in Kiosken, in zahlreichen Hotels und an Zeitungsständen kaufen. Die Postämter aller größeren Städte und der Urlaubsorte nehmen postlagernde Sendungen an.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Zypern empfangen.
Beliebte Souvenirs sind handgefertigte Spitze, Gardinen und Tischdecken, Seide, Korb- und Tonwaren, Silberlöffel und -gabeln (Zeichen der zypriotischen Gastfreundschaft) und Lederartikel. Schmuck wird hier seit der Zeit der Mykener angefertigt; Kunsthandwerker bedienen sich sowohl traditioneller als auch zeitgenössischer Stilrichtungen. Lefkaritika-Spitze ist weltberühmt und eines der bekanntesten Inselprodukte; in dem Örtchen Lefkara, welches der Spitze ihren Namen gab, kann man den Frauen und Männern bei ihrer Arbeit zusehen. Traditionell produzieren die Männer des Ortes Silber, während die Frauen die Spitze herstellen.
Schöne Andenken sind auch einfache Körbe, Leder- und Tonwaren. Zyprische Weine, darunter der Commandaria, welcher in der Gegend nördlich von Limassol gekeltert wird und einer der ältesten Weine der Welt ist, hiesige Weinbrände und der starke Tresterbrand Zivania eignen sich ebenfalls als Mitbringsel. Überall auf der Insel verkaufen Mönche Ikonen, die oftmals von den Mönchen selbst gemalt worden sind. Das Kloster Chrysorrogiatissa am Fuße des Troodos-Gebirges ist eines der zyprischen Klöster, das über ein eigenes Ikonen-Atelier verfügt.
Geschäfte sind mittwochs, samstags nachmittags und sonntags geschlossen. Öffnungszeiten sind 08.00-13.00 und 16.00-19.30 Uhr (Sommer) und 08.00-13.00 und 14.30-18.00 Uhr (Winter). Freitags sind die Geschäfte generell bis 20.00/20.30 geöffnet. Viele größere Kaufhäuser und Supermärkte sowie einige Geschäfte in touristisch belebten Gebieten bleiben über Mittag geöffnet.
Importartikel wie Kameras, Parfüm, Porzellan, Kristall und englische Stoffe werden auf der Insel zu angemessenen Preisen verkauft. Maßgeschneiderte Hemden sind besonders preiswert.
Die zyprische Küche erhält ihre Inspirationen aus Griechenland und der Türkei. Im Süden des Landes findet man eine rein mediterrane Küche vor, mit Früchten, wie z.B. Oliven und Zitronen, die man direkt von den Bäumen pflücken kann. Die aromatischen Kräuter aus dem Troodos-Gebirge finden häufig Verwendung bei der Zubereitung von Hähnchen-, Schweine- und Lammfleisch sowie Fisch.
Im Norden Zyperns orientiert man sich beim Kochen eher an der Küche des Nahen Ostens sowie Zentralasiens. Kräuter und Gewürze, wie z.B. Safran oder Paprika, sorgen für die typische Färbung und einen intensiven Geschmack von Fleischgerichten. Viele Gerichte werden hier mit Soßen aus Tomaten und Jogurt serviert, als Beilage gibt es häufig Reis.
Den besten Einblick in die einheimische Küche erhält man durch Mezze, eine Auswahl verschiedenster Gerichte. Frisches Obst ist in Hülle und Fülle vorhanden, und Naschkatzen sollten sich auf keinen Fall die süßen Nachtische wie Baklava entgehen lassen. Fleisch vom Holzkohlengrill und frische Meeresfrüchte, wie z.B. Tsipoura (Meerbrasse), Lavraki (Wolfsbarsch) und Garides (Garnelen), werden häufig angeboten.
In den Rechnungen ist oft Bedienungsgeld enthalten, zusätzlich wird ein kleines Trinkgeld erwartet.
Die ausgezeichneten zypriotischen Weine, Spirituosen und das gute Bier werden nur im südlichen Teil der Insel verkauft. Griechischer Kaffee (stark und ungefiltert), Cappuccino und Tee werden in den meisten Bars und Restaurants angeboten. Der Höhepunkt des Weinjahres ist das jährliche Weinfest (Sept.) in Lemesos, wo man den örtlichen Wein und kulinarische Spezialitäten des Landes ausprobieren kann.
Auf Zypern darf man ab 17 Jahren Alkohol trinken.
78% Griechisch-Orthodoxe; 18% Moslems (Sunniten); Minderheit von armenischen Christen, Maroniten, Katholiken und Anglikanern.
Allgemeines: Die Familie, dazu gehören auch die entfernten Verwandten, steht im Zentrum der zypriotischen Gesellschaft. Ältere Menschen werden stets mit großem Respekt behandelt. Häufig sieht man Urgroßeltern, die kleine Babys im Arm halten, vor allem bei Familienfeierlichkeiten und anderen Festivitäten. Auch der Glaube hat seinen festen Platz in der Gesellschaft, regelmäßige Kirchgänge werden von allen Familienmitgliedern erwartet.
Umgangsformen: Die religiösen Sitten und Gebräuche der Insulaner sollten respektiert werden. Wer sich in die abgelegeneren Regionen begibt, kann mit einem herzlichen Empfang rechnen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, und die üblichen Höflichkeitsformen gelten auch hier. Das Ablehnen eines griechischen Kaffees oder eines Erfrischungsgetränks wird als unhöflich empfunden. Bei Einladungen freuen sich die Gastgeber über ein kleines Geschenk.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung wird überall akzeptiert. Zu gesellschaftlichen Anlässen, in exklusiven Restaurants und bei Geschäftstreffen wird formelle Kleidung erwartet. In Klöstern und Kirchen sollten Knie und Schulter bedeckt sein. Badebekleidung gehört an den Strand oder ins Schwimmbad.
Fotografieren: Das Fotografieren in der Nähe von militärischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Pufferzone ist strikt verboten. Fotografierverbote sollten unbedingt beachtet werden, auch wenn sie nicht immer gut ausgeschildert sind. Artefakte in Museen dürfen nur mit einer offiziellen Erlaubnis fotografiert werden, die manchmal am Eingang des jeweiligen Museums gekauft werden kann. In Kirchen mit Wandgemälden und Ikonen darf nur ohne Blitzlicht fotografiert werden.
Rauchen: Seit 2010 ist das Rauchen in Bars, Cafés, Diskotheken und Restaurants verboten. Einige Lokale verfügen über einen separaten Raucherbereich. Im Außenbereich der Gaststätten darf auch weiterhin geraucht werden.
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